Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Designdienstleistungen zwischen Sconc Logo Design (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Designdienstleistungen im Bereich Logo-Design, Branding und Corporate Identity gemäß der im Angebot oder der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Abgabe und Entgegennahme sämtlicher Erklärungen berechtigt ist.
(3) Der Auftraggeber prüft die ihm vorgelegten Entwürfe unverzüglich und gibt innerhalb von 10 Werktagen eine schriftliche Rückmeldung.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Aufträgen über 1.000 € netto wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig.
(3) Die Restzahlung ist nach Fertigstellung und Übergabe der finalen Dateien innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
§ 6 Leistungserbringung und Fristen
(1) Die im Angebot genannten Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Frist vereinbart wurde.
(2) Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
(3) Höhere Gewalt und unvorhersehbare Hindernisse, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.
§ 7 Änderungen und Zusatzleistungen
(1) Die im jeweiligen Paket enthaltenen Revisionen sind im Preis inbegriffen.
(2) Zusätzliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand berechnet.
(3) Wesentliche Änderungen des Briefings nach Projektbeginn können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung des Honorars gehen die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den beauftragten Designleistungen auf den Auftraggeber über.
(2) Nicht beauftragte Entwürfe und Zwischenstände verbleiben beim Auftragnehmer.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in seinem Portfolio zu verwenden, sofern keine ausdrückliche Geheimhaltungsvereinbarung besteht.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Dateien technisch einwandfrei und für die vereinbarten Verwendungszwecke geeignet sind.
(2) Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme.
(3) Die Haftung für Mängel beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Juni 2024